AfD scheitert mit Wahlanfechtung gegen CDU-Landrat in Spree-Neiße
Der Kreistag Spree-Neiße hat eine Wahlanfechtung der rechtspopulistischen Partei Alternative für Deutschland (AfD) zurückgewiesen. Die Partei hatte die Rechtmäßigkeit der Stichwahl um das Amt des Landrats am 22. März infrage gestellt. Der CDU-Kandidat Martin Heusler gewann die Wahl mit 51,5 Prozent der Stimmen und setzte sich damit knapp gegen die AfD-Kandidatin Christine Beyer durch, die auf 48,5 Prozent kam.
Der AfD-Kreisverband Spree-Neiße hatte Bedenken wegen angeblicher Unregelmäßigkeiten bei der Stichwahl geäußert. Dabei verwies die Partei auf eine deutliche Diskrepanz zwischen den Stimmenanteilen bei der Briefwahl und der Wahl vor Ort: Heusler erhielt 70,6 Prozent der Briefwahlstimmen, an den Wahlurnen jedoch nur 45,9 Prozent. Beyer hingegen kam bei den Präsenzwählern auf 54,1 Prozent, während sie bei der Briefwahl lediglich 29,4 Prozent erreichte. Zudem betonte die AfD, dass viele wahlberechtigte Bürger, die Wahlunterlagen angefordert hatten, letztlich nicht wählten.
Der Kreiswahlleiter wies diese Vorwürfe als unbegründete Verdächtigungen zurück. Er betonte, dass Einwände durch substanzielle Beweise gestützt werden müssten – was die AfD nicht vorlegen konnte. Der Kreistag stimmte daraufhin gegen den AfD-Antrag und bestätigte damit Heuslers Sieg.
Trotz der Ablehnung bleibt der AfD die Möglichkeit, den Streit weiter eskalieren zu lassen. Die Partei kann den Fall noch vor dem Verwaltungsgericht Cottbus zur weiteren Prüfung einreichen.
Mit der Entscheidung des Kreistags bleibt Heuslers Wahlsieg vorerst bestehen. Die AfD-Anfechtung wurde mangels konkreter Belege für ihre Behauptungen abgewiesen. Als nächster Schritt käme für die Partei eine Klage in Betracht, um das Wahlergebnis anzufechten.






