08 May 2026, 18:29

Beamtenbund attackiert Dobrindts Besoldungsreform als verfassungswidrig

Ein detaillierter architektonischer Grundriss des ehemaligen Bundeskanzleramts in der Bundesrepublik Deutschland, der den Gebäudeaufbau mit Zeichnungen und Text zeigt.

Beamtenbund attackiert Dobrindts Besoldungsreform als verfassungswidrig

Deutscher Beamtenbund (DBB) fordert grundlegende Änderungen am Entwurf für die Besoldungsreform

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Der Deutsche Beamtenbund (DBB) hat weitreichende Überarbeitungen des Regierungsentwurfs zur Besoldungsreform gefordert. Zwar begrüßt die Organisation die Reform grundsätzlich, warnt jedoch, dass zentrale Teile des Vorhabens gegen verfassungsrechtliche Vorgaben verstoßen könnten.

Der von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) vorgelegte Entwurf sieht unter anderem höhere Einstiegsgehälter für Bundesbeamte vor. Doch der DBB kritisiert, dass einige Maßnahmen – insbesondere jene für Führungskräfte – den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht werden.

Kritik an Einstufung und Besoldungsabständen Nach Dobrindts Plan sollen neue Beamte künftig in die zweite Besoldungsstufe einsteigen und damit höhere Anfangsgehälter erhalten. Der DBB moniert jedoch, dass der Entwurf zwei verfassungsrechtliche Grundsätze missachte: das Leistungsprinzip sowie die Differenzierungsregel, die klare Mindestabstände zwischen den Besoldungsgruppen vorsieht, um Verantwortung und Dienstalter abzubilden.

Besonders problematisch ist die geplante Anpassung für Beamte der B-Besoldung: Während Beschäftigte der A-Skala höhere Gehaltserhöhungen erhalten sollen, sieht der Entwurf für Spitzenbeamte lediglich die Übernahme bestehender Tarifabschlüsse des öffentlichen Dienstes vor. Eine Analyse des DBB zeigt, dass der vorgeschlagene Abstand von nur 1,6 Prozent zwischen den Stufen B3 und B4 gegen die Differenzierungsregel verstößt. Die Organisation fordert eine „kritische Überprüfung“ der Einkommensunterschiede.

Streit um „Alleinverdienerprinzip“ Ein weiterer Streitpunkt ist die Abschaffung des sogenannten Alleinverdienerprinzips. Die Reform unterstellt bei der Gehaltsberechnung ein zusätzliches Partnereinkommen von rund 20.000 Euro pro Jahr. Der DBB lehnt dies ab: Die Einkünfte des Partners lägen „außerhalb des Einflussbereichs des Beamten“ und stellten eine „unzulässige fiskalische Kürzung des Vergütungsanspruchs“ dar. Das Innenministerium wollte sich auf Anfrage nicht zu den B-Besoldungsabständen äußern.

Forderung nach verfassungskonformer Lösung Die Einwände des DBB spiegeln grundsätzliche Bedenken hinsichtlich Gerechtigkeit und Rechtmäßigkeit wider. Zwar begrüßt der Verband die geplanten Gehaltsverbesserungen für Berufsanfänger, besteht jedoch darauf, dass die Reform vor einer Umsetzung verfassungskonform ausgestaltet werden muss.

Die Forderungen des Beamtenbundes erhöhen den Druck auf die Regierung, den Entwurf nachzubessern. Bleibt der aktuelle Vorschlag unverändert, drohen Klagen wegen Verstößen gegen Besoldungsabstände und leistungsbezogene Regelungen. Bisher hat das Innenministerium in öffentlichen Stellungnahmen nicht auf die konkreten Kritikpunkte des DBB reagiert.

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