14 April 2026, 00:37

Berliner Gericht macht Apotheken für illegale Online-Werbung haftbar

Ein Plakat, das zeigt, dass Big Pharma 2022 Amerikaner zwei bis drei Mal so viel für dieselben Medikamente berechnet hat wie in anderen Ländern, mit Bildern von Medikamentenflaschen und einer Spritze.

Berliner Gericht macht Apotheken für illegale Online-Werbung haftbar

Ein Berliner Gericht hat entschieden, dass Apotheken rechtlich für unzulässige Werbung verantwortlich sind, die von Online-Plattformen betrieben wird, mit denen sie zusammenarbeiten. Das Urteil folgt auf einen Fall, in dem eine Apotheke mit dem Online-Dienst DoktorABC kooperierte, der Patienten gezielt an bestimmte Apotheken vermittelt. Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) warnt nun, dass solche Partnerschaften rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und sogar die Apothekenlizenzen gefährden könnten.

Das Landgericht Berlin II urteilte, dass sich Apotheken ihrer Verantwortung nicht entziehen können, wenn sie mit Plattformen zusammenarbeiten, die gegen Werberegeln verstoßen. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand eine Apotheke, die mit DoktorABC kooperierte – einem Dienst, über den Patienten nach dem Ausfüllen eines Online-Fragebogens verschreibungspflichtige Medikamente auswählen konnten. Das Gericht stellte fest, dass bereits die Werbung für Arzneimittel, die bestimmte Krankheitsbilder behandeln – selbst wenn diese nicht namentlich genannt werden –, gegen bestehende Verbote verstößt.

Das Urteil widerspricht einer früheren Entscheidung des Landgerichts Frankfurt, das zuvor eine einstweilige Verfügung zugunsten der Geschäftspraktiken von DoktorABC erlassen hatte. Die AKNR verwies jedoch auf ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im Fall Bloomwell, das bestätigt, dass Werbebeschränkungen für gesamte Wirkstoffgruppen bei verschreibungspflichtigen Medikamenten gelten – selbst wenn sie dieselbe Indikation behandeln.

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Die AKNR betonte, dass Apotheken nicht mit Plattformen zusammenarbeiten dürfen, die die freie Apothekenwahl der Patienten beeinflussen, da dies gegen das Prinzip der freien Apothekenauswahl verstößt. Zudem wies sie darauf hin, dass die aktuelle Werbung für Arzneimittel – einschließlich medizinischem Cannabis – größtenteils rechtswidrig ist. Die Rechtsabteilung der Kammer wird das Urteil nun prüfen und weitere Schritte gegen illegale Geschäftsmodelle einleiten.

Mit dem Urteil werden Apotheken ausdrücklich darauf hingewiesen, welche Rolle sie bei Verstößen gegen Online-Werberegeln spielen. Wer weiterhin mit rechtswidrigen Plattformen zusammenarbeitet, muss mit rechtlichen Konsequenzen und Risiken für die Betriebserlaubnis rechnen. Die AKNR machte deutlich, dass künftig sowohl gegen Apotheken als auch gegen die von ihnen genutzten Plattformen vorgegangen wird.

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