BGH prüft Schufa-Scoring: Ist das Bonitätsverfahren wirklich transparent genug?
Vadim BlochBGH prüft Schufa-Scoring: Ist das Bonitätsverfahren wirklich transparent genug?
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe prüft einen Rechtsstreit über die Transparenz des Schufa-Scoringverfahrens. Fünf Kläger argumentieren, dass die Angaben des Unternehmens zur Berechnung der Bonitätswerte nach wie vor nicht den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) genügen. Die Schufa hingegen betont, dass ihre aktuellen Praktiken bereits den gesetzlichen Standards entsprechen.
Im März 2023 führte die Schufa ein neues Scoring-Modell ein. Dieses basiert auf einer standardisierten Skala von 100 bis 999 und stützt sich auf zwölf klar definierte Kriterien. Das Unternehmen behauptet, dieses Modell erfülle bereits künftige Transparenzanforderungen, indem es jeden Faktor und dessen Gewichtung offengelegt.
Die Kläger bestehen jedoch darauf, dass Verbraucher tiefere Einblicke in die Berechnungslogik benötigen. Sie fordern von der Schufa detailliertere Erklärungen für ihre automatisierten Entscheidungen. Nun muss das Gericht entscheiden, ob die bisherigen Offenlegungen den DSGVO-Vorgaben für Transparenz bei Bonitätsbewertungen gerecht werden.
Ein neues rechtliches Rahmenwerk für „materielle Scoring“-Systeme tritt im November 2026 in Kraft. Die Schufa plant, ihr altes, komplexeres Modell bis Ende 2028 vollständig zu ersetzen. Das Urteil des BGH könnte Einfluss darauf haben, wie datenbasierte Bewertungen reguliert werden und welchen Detaillierungsgrad Unternehmen Verbrauchern gegenüber offenlegen müssen.
Die Entscheidung des Gerichts wird die Transparenzpflichten bei automatisierten Entscheidungsverfahren nach DSGVO klären. Sie könnte zudem einen Präzedenzfall dafür schaffen, wie algorithmische Systeme ihre Prozesse offenlegen müssen. Das Ergebnis wird sowohl die Praktiken der Schufa als auch die allgemeinen Datenschutzstandards prägen.






