DAK Gesundheit verschärft Regeln für Apotheken ab Mai 2026
Apotheken in Deutschland müssen sich auf strengere Regeln bei der Übermittlung von Preis- und Mehrwertsteuerangaben an die DAK Gesundheit einstellen. Ab dem 1. Mai 2026 können fehlerhafte Meldungen zu Ablehnungen oder Abrechnungsstreitigkeiten führen. Der Krankenversicherer hat neue Vorgaben erlassen, um mehr Transparenz bei Kostenvoranschlägen und Rechnungen zu gewährleisten.
Nach den aktualisierten Richtlinien müssen Apotheken Nettopreise – also ohne Mehrwertsteuer – für elektronische Kostenvoranschläge angeben. Diese Regel gilt grundsätzlich, sofern nicht vertraglich Bruttopreise vereinbart sind, die die Mehrwertsteuer bereits enthalten. In solchen Fällen haben die vertraglichen Bedingungen Vorrang.
Zusätzlich ist zu jedem genannten Nettopreis ein Mehrwertsteuer-Hinweis zu übermitteln. Zur Auswahl stehen Optionen wie "Netto (regulärer Mehrwertsteuersatz)", "Netto (ermäßigter Mehrwertsteuersatz)" oder "Keine Mehrwertsteuer". Bei der automatisierten Abrechnung kommen stattdessen vereinfachte Codes zum Einsatz: "1" für den regulären und "2" für den ermäßigten Steuersatz. Ein Hinweis entfällt, wenn Bruttopreise vertraglich festgeschrieben sind oder eine Steuerbefreiung vorliegt.
Die DAK Gesundheit warnt, dass Verstöße gegen diese Vorgaben zu zurückgewiesenen Meldungen führen können. Ziel der Änderungen ist es, die Abrechnungsprozesse zu vereinfachen und Fehler in der finanziellen Bearbeitung zu reduzieren.
Die neuen Regelungen treten am 1. Mai 2026 in Kraft. Apotheken müssen sicherstellen, dass Preis- und Mehrwertsteuerangaben korrekt übermittelt werden, um Verzögerungen oder Streitigkeiten zu vermeiden. Ausnahmen gelten nur, wenn Verträge ausdrücklich Bruttopreise oder eine Steuerbefreiung vorsehen.






