Ermittlungen gegen ÖRR-Blogger Jonas Müller eingestellt – ein Sieg für die Meinungsfreiheit
Ivanka BlümelErmittlungen gegen ÖRR-Blogger Jonas Müller eingestellt – ein Sieg für die Meinungsfreiheit
Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat ihr Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der üblen Nachrede gegen Jonas Müller, Betreiber des ÖRR-Blogs, eingestellt. Die Entscheidung fällt nach einem langwierigen Rechtsstreit über seine Berichterstattung zu Hamado Dipama, Mitglied des BR-Rundfunkrats. Müller begrüßte das Ergebnis, kritisierte jedoch die finanziellen und emotionalen Belastungen, die die Verteidigung gegen seiner Ansicht nach haltlose Vorwürfe mit sich brachte.
Im Mittelpunkt des Falls standen Müllers Tweets über Dipama, die die Staatsanwaltschaft letztlich als sachlich richtig und nicht ehrverletzend einstuft. Dipama, einst Gegner des ehemaligen burkinischen Machthabers Blaise Compaoré, war 2002 aus München geflohen, unterstützt jedoch seitdem offen den aktuellen Präsidenten des Landes, Ibrahim Traoré. Müller hatte infrage gestellt, ob Dipama seinen Flüchtlingsstatus behalten könne, falls er plane, 2025 zur Einweihung des Mausoleums des früheren Diktators Thomas Sankara in seine Heimat zurückzukehren.
Der ÖRR-Blog thematisierte zudem Dipamas Interaktion mit einem Instagram-Post von Afrokratie, in dem weiße Menschen zunächst als "Neandertaler" bezeichnet wurden, bevor der Begriff später geändert wurde. Müller argumentierte, die Klage sei kein Angriff auf seine Medienkritik, sondern eine persönliche Animosität Dipamas gewesen.
Um die Prozesskosten zu decken, startete Müller eine Notfall-Spendenkampagne und sammelte 15.000 Euro. Später sprach er über den Stress der Ermittlungen, die ihn emotional stark belastet hätten. Gleichzeitig wies er auf ein strukturelles Problem im Justizsystem hin: Beschuldigte müssten hohe Kosten tragen, um sich gegen unbegründete Vorwürfe zu wehren, während Kläger kein finanzielles Risiko trügen.
Mit der Einstellung des Verfahrens kann Müller nun ohne rechtliche Bedrohung weiterarbeiten. Die Entscheidung bestätigt, dass seine Berichterstattung korrekt war und keine Verleumdung darstellte. Dennoch hat der Fall die Debatte über die finanzielle Belastung derer neu entfacht, die sich für die Meinungsfreiheit vor Gericht einsetzen.






