24 April 2026, 18:57

Gifhorns Haushaltsplan 2026 erhält grüne Ampel ohne Steuererhöhungen

Blauer Hintergrund mit weißer Schrift, die besagt: "Über 40.000 Infrastrukturprojekte bundesweit wurden unter Präsident Biden angekündigt" und ein Logo unten.

Gifhorns Haushaltsplan 2026 erhält grüne Ampel ohne Steuererhöhungen

Der Haushaltsplan 2026 der Stadt hat die volle Zustimmung der Aufsichtsbehörde des Landkreises Gifhorn erhalten. Der im Januar vom Stadtrat beschlossene Etat sieht umfangreiche Investitionen vor, ohne dabei die Steuern für die Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen. Bürgermeister Matthias Nerlich bestätigte, dass die Mittel für freiwillige Leistungen unverändert bleiben.

Der Haushaltsprozess war von intensiven Beratungen geprägt, bei denen jede Ausgabe genau geprüft und geplante Projekte neu bewertet wurden. Nach sorgfältiger Prüfung verabschiedete der Stadtrat die endgültige Fassung am 19. Januar 2026. Die Kreisbehörde erteilte anschließend ohne Einwände ihre Genehmigung.

Zu den zentralen Vorhaben des Haushalts zählt eine neue Zweifeld-Sporthalle am Süd-Sportzentrum. Zudem sind Mittel für Straßeninstandsetzungen sowie die Modernisierung des örtlichen Schießstandes vorgesehen. Um diese Pläne zu finanzieren, wird die Stadt rund 39 Millionen Euro für Investitionen und wirtschaftsfördernde Maßnahmen aufnehmen.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Der Haushalt tritt in vollem Umfang in Kraft, sobald die öffentliche Auslegungsfrist am 7. Mai 2026 endet. Bürgermeister Nerlich betonte, dass die Genehmigung den Weg für alle geplanten Maßnahmen ebnet und diese wie vorgesehen umgesetzt werden können.

Da keine Steuererhöhungen für die Bürger anstehen, wird die Stadt ihre Investitionspläne konsequent vorantreiben. Die Kreditaufnahme in Höhe von 39 Millionen Euro fließt in die Modernisierung der Infrastruktur und neue Einrichtungen. Nach Ablauf der Auslegungsfrist im Mai ist der Haushalt vollumfänglich rechtskräftig.

Quelle