Inflationsausgleichsbonus bis 2027 verlängert – mehr Flexibilität für Arbeitgeber und Beschäftigte
Vadim BlochInflationsausgleichsbonus bis 2027 verlängert – mehr Flexibilität für Arbeitgeber und Beschäftigte
Die deutsche Regierungskoalition hat den steuerfreien Inflationsausgleichsbonus von 1.000 Euro für Beschäftigte bis zum 30. Juni 2027 verlängert. Die Maßnahme, die erstmals am 12. April 2026 beschlossen wurde, bietet nun mehr Flexibilität – als Reaktion auf Kritik von Arbeitgebern und Wirtschaftsverbänden.
Die überarbeitete Vereinbarung ermöglicht es Unternehmen, die Prämie in Teilbeträgen auszuzahlen oder die Auszahlung vollständig auf 2027 zu verschieben. Bundeskanzler Friedrich Merz betonte, dass die Zahlung für Arbeitgeber freiwillig bleibt. Zudem können Firmen den Bonus als Betriebsausgabe absetzen und so ihre Steuerlast mindern.
Arbeitgeber und Wirtschaftsverbände hatten Bedenken hinsichtlich der Finanzierbarkeit und des engen Umsetzungszeitrahmens geäußert. Um die entgangenen Steuereinnahmen auszugleichen, plant die Bundesregierung für 2026 eine Erhöhung der Tabaksteuer.
Durch die Verlängerung des Bonus sollen insgesamt 2,8 Milliarden Euro an finanzieller Entlastung für Arbeitnehmer fließen. Arbeitgeber, die sich beteiligen, können die Zahlung steuer- und sozialabgabenfrei gewähren und so die finanzielle Belastung der Beschäftigten verringern.
Die angepassten Regelungen zielen darauf ab, die Unterstützung für Arbeitnehmer mit den praktischen Anforderungen der Unternehmen in Einklang zu bringen. Arbeitgeber haben nun bis Mitte 2027 Zeit, den Bonus – entweder in voller Höhe oder in Raten – auszuzahlen. Die geplante Tabaksteuererhöhung soll die Kosten für die verlängerte Entlastungsmaßnahme decken.






