24 March 2026, 02:31

Kindererziehung bringt Rentenpunkte – doch Elternzeit und Teilzeit kosten später Geld

Liniengraph, der den Trend der Gelder zeigt, die für den Fokus auf die Geschlechterlücke im Laufe der Zeit_allociert wurden, mit begleitendem erklärendem Text.

Kindererziehung bringt Rentenpunkte – doch Elternzeit und Teilzeit kosten später Geld

Deutschlands Rentenversicherung honoriert Kindererziehungszeiten – doch Elternzeit und Teilzeitarbeit mindern spätere Auszahlungen

Das deutsche Rentensystem gewährt zwar Gutschriften für Eltern, die Kinder erziehen, doch berufliche Auszeiten oder eine reduzierte Stundenzahl können die spätere Rente spürbar schmälern. Noch bis zu den jüngsten Reformen erhielten viele Versicherte für Erziehungsjahre gar keine Anrechnung. Zwar lassen sich diese Gutschriften inzwischen beantragen – doch Lücken im Erwerbsleben oder weniger Arbeitsstunden führen oft zu dauerhaften Einbußen.

Erst seit 2014 gibt es Rentenpunkte für Erziehung Vor 2014 erhielten Eltern, deren Kinder nach 1992 geboren wurden, keine Rentenanrechnung für die Erziehungszeit. Die Mütterrente III änderte das: Seither gibt es bis zu drei Jahre Rentenpunkte pro Kind. Jedes Jahr bringt einen Entgeltpunkt – aktuell etwa 40,79 Euro monatlich. Für vor 1992 geborene Kinder sind es 2,5 Punkte, die bis 2027 schrittweise auf drei Punkte steigen. Allerdings: Die Gutschriften gibt es nicht automatisch – Eltern müssen sie aktiv beantragen.

Elternzeit kostet Rente – schon ein Jahr Auszeit hat Folgen Wer für ein Jahr pausiert und zuvor 3.000 Euro brutto monatlich verdiente, verliert später rund 30 Euro Rente pro Monat. Bei zwei Jahren steigt der Verlust auf etwa 60 Euro. Ab der fünften Woche unbezahlter Freistellung zahlen Arbeitgeber keine Sozialabgaben mehr – das mindert die Rentenansprüche zusätzlich.

Teilzeit hat langfristige Auswirkungen Wer von 40 auf 30 Wochenstunden reduziert, verliert jährlich etwa 25 Prozent der Rentenpunkte. Bei 20 Jahren in Halbtagsarbeit summiert sich das auf rund 163 Euro weniger Rente im Monat. Gegensteuern ist möglich: Freiwillige Nachzahlungen von 112,16 Euro monatlich oder die Nutzung eines Arbeitszeitkontos können die Lücken schließen. Für das Jahr 2025 sind Beiträge noch bis zum 31. März 2026 möglich.

Fazit: Erziehungszeiten werden anerkannt – aber nur auf Antrag Das Rentensystem berücksichtigt zwar heute Kindererziehung, doch ohne Antrag verfallen die Ansprüche. Berufsauszeiten und Teilzeit führen weiterhin zu niedrigeren Auszahlungen im Alter. Freiwillige Einzahlungen können die Differenz verringern – doch wer langfristige Einbußen vermeiden will, sollte frühzeitig planen.

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