17 June 2026, 19:25

Neue Pflicht: Ab Juni brauchen Online-Shops einen Stornierungsbutton

Beginn des Widerrufsrechts: So einfach lassen sich unbeabsichtigte Online-Käufe rückgängig machen

Neue Pflicht: Ab Juni brauchen Online-Shops einen Stornierungsbutton

Ab dem 19. Juni gilt in Deutschland eine neue Regelung für Online-Verträge: Unternehmen müssen auf ihren Websites einen deutlich sichtbaren und entsprechend gekennzeichneten „Stornierungsbutton“ anzeigen. Die Änderung geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die bereits in deutsches Recht umgesetzt wurde.

Der Button muss mindestens so leicht auffindbar sein wie der ursprüngliche Vertragsabschluss. Die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen – die nach Vertragsabschluss oder Erhalt der Ware beginnt – bleibt davon unberührt.

Verbraucher, die den digitalen Button nutzen, erhalten umgehend eine Bestätigung in einem speicherbaren Format, etwa per E-Mail. So haben sie einen Nachweis über ihren Widerrufsantrag.

Die Pflicht gilt vorerst nur für Verträge, die dem deutschen Recht unterliegen. Andere EU-Länder müssen die Richtlinie zunächst in nationales Recht überführen, bevor sie in Kraft tritt. Fehlt der Button, kann sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern.

Ziel der Neuregelung ist es, Online-Stornierungen für Verbraucher zu vereinfachen. Unternehmen müssen die Vorgabe bis zum Stichtag umsetzen, um eine Verlängerung der Widerrufsfrist zu vermeiden. Die Änderung ist Teil der Bestrebungen, digitale Verbraucherrechte in der EU zu vereinheitlichen.

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