10 June 2026, 00:51

Ramelows gescheiterter Blockadeversuch: Linke debattiert über Gehaltsdeckel für Abgeordnete

Schiedsgericht der Linken lehnt Ramelows Vorschlag zur Gehaltsdeckelung ab

Ramelows gescheiterter Blockadeversuch: Linke debattiert über Gehaltsdeckel für Abgeordnete

Bodo Ramelow, Vizepräsident des Bundestags, ist mit seinem Versuch gescheitert, einen Antrag der Linken zur Deckelung der Abgeordnetengehälter zu blockieren. Die ehrenamtlichen Richter der Partei wiesen seinen Antrag auf eine einstweilige Verfügung ab, mit der die Vorlage vor der Abstimmung gestoppt werden sollte. Ramelow hatte argumentiert, der Plan sei verfassungswidrig, und rechtliche Schritte vor dem Parteitag eingeleitet.

Der Streit begann, als der Bundesvorstand der Linken vorschlug, die Bezüge der Bundestags- und Europaabgeordneten der Partei zu begrenzen. Dem Antrag zufolge sollten Politiker nicht mehr verdienen als ein durchschnittlicher Arbeitnehmer. Ramelow reagierte darauf mit einer Beschwerde bei der Bundesschiedskommission der Partei und beantragte eine einstweilige Verfügung, um zu verhindern, dass die Vorlage auf dem anstehenden Parteitag zur Abstimmung kommt.

Die ehrenamtlichen Richter wiesen seinen Antrag jedoch zurück. Sie urteilten, dass Ramelows Begehren voraussichtlich unzulässig sei und es ihm an einem berechtigten Rechtsschutzbedürfnis fehle. Zur Begründung führten sie an, dass der Gehaltsdeckel noch nicht vom Parteitag beschlossen worden sei.

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Unhbeeindruckt legte Ramelow gegen die Entscheidung des Schiedsgerichts Berufung ein. Bis auf Weiteres bleibt jedoch das ursprüngliche Urteil bestehen, sodass der Antrag nun auf dem Parteitag debattiert werden kann.

Die Entscheidung des Schiedsgerichts bedeutet, dass der Vorschlag zur Gehaltsbegrenzung wie geplant vorankommt. Wird er auf dem Parteitag angenommen, müssten die Linken-Abgeordneten im Bundestag und im Europaparlament künftig mit einem Einkommen auskommen, das dem eines durchschnittlichen Arbeitnehmers entspricht. Ramelows rechtlicher Widerstand konnte den Prozess bisher nicht aufhalten.

Quelle