Schärfere Regeln: Bundesjustizministerium will Kinder vor häuslicher Gewalt besser schützen
Nurten HarloffSchärfere Regeln: Bundesjustizministerium will Kinder vor häuslicher Gewalt besser schützen
Bundesjustizministerium will Kinder besser vor häuslicher Gewalt schützen
Das deutsche Bundesjustizministerium schlägt schärfere Regelungen vor, um Kinder vor häuslicher Gewalt zu bewahren. Nach den Plänen könnten Familiengerichte gewalttätigen Eltern den Umgang mit ihren Kindern untersagen – selbst wenn sich die Gewalt nicht direkt gegen die Kinder richtete. Ziel der Initiative ist es, Opfer besser zu schützen und weitere Schäden zu verhindern.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat einen Entwurf zur Reform des Familienrechts vorgelegt. Demnach sollen Richter Eltern vorübergehend oder dauerhaft den Kontakt zu ihren Kindern verbieten können, wenn diese Gewalt gegen ihren Partner oder ihre Partnerin ausgeübt haben. Solche Kontaktverbote wären möglich, wenn die Gewalt die körperliche Unversehrtheit des Opfers bedroht oder eine Sperre notwendig ist, um weitere Gefahren abzuwenden.
Die Gerichte würden jeden Fall einzeln prüfen und dabei Faktoren wie Schwere, Häufigkeit und Art der Gewalt sowie das Risiko weiterer Vorfälle abwägen. Das Ministerium betont, dass es keine automatischen Kontaktverbote geben werde, da ein solcher Schritt als schwerwiegender Eingriff gilt. Stattdessen könnten Richter auch weniger einschneidende Maßnahmen anordnen, etwa betreute Umgangsregelungen.
Die Reform anerkennt, dass Kinder tiefgreifend leiden, wenn sie häuslicher Gewalt ausgesetzt sind – selbst wenn sie nicht unmittelbar betroffen sind. Durch strengere Vorgaben in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren soll der Schutz gefährdeter Familienmitglieder verbessert werden.
Falls der Entwurf verabschiedet wird, erhalten Familiengerichte mehr Handlungsmöglichkeiten, um bei häuslicher Gewalt einzugreifen. Richter müssten die Risiken im Einzelfall bewerten, bevor sie über Kontaktbeschränkungen oder -verbote entscheiden. Ziel ist es, weiteren Schaden zu verhindern und gleichzeitig die Rechte von Eltern und Kindern in Einklang zu bringen.






