Taylor Swift kämpft mit Markenrecht gegen KI-Missbrauch ihrer Stimme und Bilder
Ivanka BlümelTaylor Swift kämpft mit Markenrecht gegen KI-Missbrauch ihrer Stimme und Bilder
Taylor Swifts Firma geht rechtlich gegen unberechtigte Nutzung ihrer Stimme und ihres Bildes vor
Die Firma von Taylor Swift hat rechtliche Schritte eingeleitet, um ihre Stimme und ihr Image vor unbefugter Nutzung zu schützen. Am 24. April 2023 wurden beim US-Patent- und Markenamt (U.S. Patent & Trademark Office) drei Markenanmeldungen eingereicht. Dieser Schritt folgt auf wiederholte Missbräuche ihres Abbilds in KI-generierten Inhalten, darunter Deepfake-Bilder und Chatbot-Antworten.
Die Anträge wurden von TAS Rights Management eingereicht, einer Tochtergesellschaft Swifts, die für die Verwaltung ihres geistigen Eigentums zuständig ist. Der Markenanwalt Josh Gerben machte erstmals auf die Anmeldungen aufmerksam und betonte deren Bedeutung in einer Zeit, in der KI-Technologien rasant voranschreiten.
Zwei der Anträge beziehen sich auf Klangmarken für Swifts Stimme. Die Phrasen "Hey, it's Taylor" und "Hey, it's Taylor Swift" werden nun auf rechtlichen Schutz geprüft. Ein dritter Antrag betrifft ein bestimmtes Foto der Sängerin, das vor unbefugter Vervielfältigung geschützt werden soll.
Die Anmeldungen erfolgen vor dem Hintergrund wachsender Besorgnis in der Unterhaltungsbranche über die Möglichkeiten von KI, die Stimmen und Bilder von Prominenten auszubeuten. Swifts Abbilder wurden bereits ohne ihre Zustimmung in KI-generierten pornografischen Inhalten sowie in den KI-Chatbots von Meta verwendet. Solche Vorfälle veranlassen immer mehr öffentliche Persönlichkeiten, nach stärkeren rechtlichen Absicherungen zu suchen.
Dieser Ansatz erinnert an einen aktuellen Fall mit dem Schauspieler Matthew McConaughey, dessen Anwälte 2025 ähnliche Markenrechte durchsetzten. Allerdings ist die Strategie, sich selbst als Marke schützen zu lassen, gerichtlich noch nicht erprobt – insbesondere im Zusammenhang mit KI. Traditionell decken Markenrechte nicht das allgemeine Erscheinungsbild, die Stimme oder die Persönlichkeit einer Person ab, sondern nur spezifische, registrierte Verwendungen.
Die Anträge stellen einen präventiven Versuch dar, die Nutzung von Swifts Stimme und Bild in digitalen Räumen zu kontrollieren. Sollten sie genehmigt werden, könnten sie einen Präzedenzfall für andere Prominente schaffen, die mit ähnlichen KI-Risiken konfrontiert sind. Der rechtliche Ausgang bleibt jedoch ungewiss, da Gerichte noch nicht über solche Fälle im Kontext künstlicher Intelligenz entschieden haben.






