Deutschland vereinfacht Anerkennung für ausländische Apotheker gegen Fachkräftemangel
Nurten HarloffDeutschland vereinfacht Anerkennung für ausländische Apotheker gegen Fachkräftemangel
Deutschland hat die Verfahren für ausländische Apotheker vereinfacht, die im Land arbeiten möchten. Der Bundestag verabschiedete kürzlich ein Gesetz, das die Anerkennung von Berufsabschlüssen aus Staaten außerhalb der EU beschleunigt. Mit der Reform soll dem zunehmenden Fachkräftemangel in Apotheken bundesweit entgegengewirkt werden.
Nach der neuen Regelung entfällt für Apotheker mit Abschlüssen aus Drittstaaten – also Ländern außerhalb der EU und des EWR – das aufwendige papierbasierte Gleichwertigkeitsverfahren. Stattdessen müssen sie eine direkte Kompetenzprüfung ablegen, um ihre Qualifikation nachzuweisen. Damit wird ein zentrales bürokratisches Hindernis für diejenigen abgebaut, die in Deutschland ihren Beruf ausüben wollen.
Das Gesetz sieht zudem Anpassungen der Approbationsordnung für Apotheker vor, um sie an das Apothekenversorgungsstärkungsgesetz anzupassen. Sobald der Bundesrat zustimmt – möglicherweise bereits im Mai – treten die Änderungen am 1. November 2026 in Kraft.
Die Bundesapothekerkammer (BAK) begrüßt die Reform. Ihr Präsident, Dr. Armin Hoffmann, warnte, dass in den kommenden Jahren tausende Apotheker fehlen werden, um die Lücken auf dem Arbeitsmarkt zu schließen.
Die neuen Regeln erleichtern es qualifizierten Apothekern aus Drittstaaten, auf den deutschen Arbeitsmarkt zu gelangen. Durch den Ersatz des papierlastigen Anerkennungsverfahrens durch eine kompetenzbasierte Prüfung hofft die Regierung, den Personalmangel zügig zu beheben. Über den Erfolg des Gesetzes entscheidet nun die endgültige Zustimmung des Bundesrates in den nächsten Monaten.






