17 June 2026, 17:03

GEAS-Reform revolutioniert Asylverfahren: Schnellere Abschiebungen und strengere Kontrollen

"Brot-Bett-Seife ist nicht von der Reform erfasst"

GEAS-Reform revolutioniert Asylverfahren: Schnellere Abschiebungen und strengere Kontrollen

Deutschland hat mit dem GEAS eine grundlegende Reform seines Asylsystems auf den Weg gebracht. Die Änderungen umfassen beschleunigte Abschiebeverfahren sowie neue Screening-Prozesse für ankommende Geflüchtete. Einige Bundesländer haben bereits Teile des Plans abgelehnt.

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Asylsuchende, die nach Deutschland einreisen, durchlaufen künftig ein von der Bundespolizei durchgeführtes Screening. Dazu gehören die Registrierung, die Abnahme von Fingerabdrücken, Identitätsprüfungen sowie eine Schutzbedarfsanalyse, um besondere Hilfsbedürfnisse zu erkennen. Solche Überprüfungen wurden bisher nicht systematisch vorgenommen.

Die Reform stärkt zudem den Schutz für vulnerable Gruppen, insbesondere für Minderjährige. Ein verpflichtender Schulzugang sowie Krankenversicherungsschutz nach zwei Monaten sind nun vorgesehen. Gleichzeitig erlaubt die Neuregelung jedoch, Leistungen zu stürzen oder Betroffene obdachlos zu lassen, falls ein „Dublin-Beschluss“ vorliegt – obwohl der Europäische Gerichtshof diese Praxis für unzulässig erklärt hat.

Durch die beschleunigten Abschiebeverfahren führen Klagen gegen Entscheidungen des BAMF nicht mehr automatisch zu einer Aussetzung der Abschiebung. Über die Hälfte aller Asylanträge wird künftig im beschleunigten Verfahren bearbeitet, sofern die Schutzquote des Herkunftslandes unter 20 Prozent liegt. Die Justiz warnt vor einer Flut von Eilanträgen, die klären sollen, ob Betroffene während ihres Verfahrens im Land bleiben dürfen.

Zusätzlich verpflichtet die Reform die Bundesländer, „Sekundärmigrationszentren“ einzurichten, in denen Asylsuchende – insbesondere in Dublin-Fällen – in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden und nur Grundversorgung erhalten. Berlin, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz haben diese Vorgabe bereits abgelehnt.

Die GEAS-Reform bringt tiefgreifende Veränderungen im deutschen Asylverfahren mit sich: Sie beschleunigt Abschiebungen, erweitert die Schutzbedarfsprüfungen und legt den Bundesländern neue Pflichten auf. Rechtliche und regionale Widerstände gegen die Maßnahmen zeichnen sich bereits ab.

Quelle