Gericht blockiert Einsicht in mutmaßliche Stasi-Akten von Angela Merkel
Romuald SchweitzerGericht blockiert Einsicht in mutmaßliche Stasi-Akten von Angela Merkel
Ein Berliner Gericht hat den Antrag eines Autors auf Einsicht in Stasi-Akten zur ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel abgelehnt. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied gegen den Sachbuchautor, der die Unterlagen für ein geplantes Buch über Institutionen der DDR angefordert hatte.
Der klagende Autor, der in Berlin lebt, hatte gegen das Bundesarchiv geklagt, nachdem sein Antrag auf Herausgabe der Stasi-Akten Merkels abgelehnt worden war. Das Archiv begründete dies damit, dass es keine "freigabefähigen Akten" gebe, da Merkel während der aktiven Phase der Stasi kein öffentliches Amt innehatte.
Das Gericht bestätigte die Entscheidung des Archivs und fand keine Belege dafür, dass die Stasi Merkel bewusst begünstigt habe. Die Richter urteilten zudem, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Offenlegung nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz nicht erfüllt seien. Dieses Gesetz beschränkt den Zugang auf bestimmte Personengruppen und verlangt eine Abwägung zwischen Persönlichkeitsrechten und öffentlichem Interesse.
Trotz der Abweisung bleibt dem Autor die Möglichkeit, in Berufung zu gehen. In diesem Fall würde das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg den Fall erneut prüfen.
Das Urteil bestätigt, dass Merkels Stasi-Akten – sofern sie existieren – vorerst unter Verschluss bleiben. Der Fall verdeutlicht die strengen Kriterien, die den Zugang zu historischen Dokumenten nach deutschem Recht regeln. Weitere rechtliche Schritte hängen nun vom Vorgehen des Autors ab.






