Grenzabweisungen für Asylsuchende: Warum Deutschland ohne rechtliche Grundlage handelt
Vadim BlochGrenzabweisungen für Asylsuchende: Warum Deutschland ohne rechtliche Grundlage handelt
Umstrittene Grenzabweisungspolitik für Asylsuchende: Deutschland unter Rechtfertigungsdruck
Die umstrittene Praxis der Grenzabweisungen für Asylbewerber in Deutschland steht seit ihrer Einführung im Jahr 2025 zunehmend in der Kritik. Trotz rechtlicher Bedenken hatte Innenminister Alexander Dobrindt am 7. Mai desselben Jahres die Anweisung erteilt, Schutzsuchende an der Grenze abzuweisen. Nun zeigen interne Dokumente, dass es innerhalb der Behörde erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme gab – doch belastbare Belege für ihre Notwendigkeit wurden nie vorgelegt.
Die Politik wurde umgesetzt, ohne dass eine extreme Gefahr für die öffentliche Ordnung oder innere Sicherheit nachgewiesen wurde – eine Voraussetzung nach EU-Recht. Über 1.300 Seiten geleakter Ministeriumsakten belegen, dass Beamte bereits 2024 wiederholt die rechtliche Grundlage infrage stellten. Ein Mitarbeiter bezeichnete den Ansatz gar als "potenziell brandgefährlich" und "rechtlich nicht haltbar".
Die Abteilung B 2 des Ministeriums hatte vor Unterzeichnung der Richtlinie vor "erheblichen rechtlichen und politischen Risiken" gewarnt. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass eine mögliche Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) sich über neun Monate oder länger hinziehen könnte. Trotz dieser Einwände trat die Regelung in Kraft – mit der Folge, dass seitdem monatlich durchschnittlich 113 Asylantragsteller abgewiesen werden.
Bisher hat kein deutsches Bundesland oder eine lokale Behörde Daten geliefert, die eine Krise belegen würden. In einem Ministeriumspapier heißt es ausdrücklich, es gebe "keine Hinweise auf eine derartige Bedrohung" – was die Rechtfertigung für die Grenzabweisungen weiter infrage stellt.
Die Praxis bleibt dennoch bestehen: Seit Mitte 2025 werden monatlich über 100 Schutzsuchende an der Grenze zurückgewiesen. Rechtsexperten und Ministeriumsvertreter verweisen weiterhin auf die wackelige Grundlage der Maßnahme im EU-Recht. Ohne Nachweis einer akuten Sicherheitsgefahr könnte die Praxis vor Gericht weitere Herausforderungen provozieren.






