19 April 2026, 04:28

Klage könnte Rundfunkbeitrag steuerlich absetzbar machen – Millionen profitieren

Alte deutsche Zeitung vom 29. September 1929 mit der Schlagzeile "Sugenberg und die Defreiung" und einem Foto eines Mannes im Anzug und Krawatte mit ernstem Gesichtsausdruck.

Klage könnte Rundfunkbeitrag steuerlich absetzbar machen – Millionen profitieren

Ein Rechtsstreit könnte die Rundfunkbeitragspflicht in Deutschland steuerlich absetzbar machen. Der Bund der Steuerzahler unterstützt eine Musterklage gegen die aktuellen Regelungen. Sollte das Verfahren erfolgreich sein, könnte dies Millionen Haushalten, die den Beitrag jährlich zahlen, finanzielle Entlastung bringen.

Streitpunkt ist, ob der monatliche Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro als außergewöhnliche Belastung oder Sonderausgabe in der Steuererklärung geltend gemacht werden kann. Ein Kläger hatte bereits rund 220 Euro für das Jahr 2024 angegeben – doch das Finanzamt lehnte den Abzug ab. Der Steuerzahlerbund bringt den Fall nun vor das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern.

Die möglichen Ersparnisse hängen vom individuellen Steuersatz ab. Bei einem Satz von 20 Prozent könnten Steuerzahler etwa 44 Euro pro Jahr sparen, bei 30 Prozent wären es rund 66 Euro. Spitzenverdiener mit dem höchsten Steuersatz könnten bei einem positiven Urteil fast 93 Euro jährlich behalten.

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Das Ergebnis könnte Präzedenzwirkung für alle Haushalte entfalten, die den Beitrag zahlen müssen. Bisher wird die Abgabe nicht als abziehbare Ausgabe anerkannt, sodass die Steuerzahler die vollen Kosten tragen müssen. Ein Sieg vor Gericht würde es ihnen ermöglichen, einen Teil des Rundfunkbeitrags mit der Einkommensteuer zu verrechnen. Die genaue Ersparnis hinge vom persönlichen Steuersatz ab, doch die Änderung könnte die jährlichen Belastungen für Millionen Haushalte verringern. Der Fall liegt nun beim Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern.

Quelle