Neues Energiedienstleistungsgesetz: Strengere Vorgaben für weniger Energieverbrauch bis 2045
Vadim BlochNeues Energiedienstleistungsgesetz: Strengere Vorgaben für weniger Energieverbrauch bis 2045
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Energiedienstleistungsgesetzes vorgelegt. Der Vorschlag sieht strenge Vorgaben zur Senkung des Energieverbrauchs in den nächsten zwei Jahrzehnten vor. Laut Behörden soll damit das Klima geschützt und die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten verringert werden.
Der Entwurf schreibt vor, dass der Endenergieverbrauch bis 2030 um 27 Prozent gegenüber dem Stand von 2008 sinken muss. Weitere Reduktionsziele von 39 Prozent bis 2040 und 45 Prozent bis 2045 sind ebenfalls verbindlich festgelegt. Um die Umsetzung zu erleichtern, orientiert sich der Plan an der EU-Energieeffizienzrichtlinie und bietet die ISO-14001-Zertifizierung als Option für Umweltmanagementsysteme an – verbunden mit entsprechenden Ausnahmeregelungen.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat jedoch Bedenken hinsichtlich der wirtschaftlichen Folgen geäußert. Die Kammer warnt, dass die Erfüllung dieser Ziele das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) um fast 9 Prozent schmälern könnte. Zudem bestehe die Gefahr, dass Unternehmen ins Ausland abwandern, um den Vorschriften zu entgehen – und damit lediglich den Energieverbrauch verlagern, statt ihn zu senken.
Die Initiative erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem der Weltklimarat (IPCC) seine extremsten Prognosen zu künftigen CO₂-Emissionen zurückgenommen hat. Gleichzeitig radikalisieren sich Klimaschutzaktivisten: Bei gewaltsamen Protesten wurden jüngst Kühltürme von Kohle- und Atomkraftwerken angegriffen.
Das neue Gesetz soll Bürokratie abbauen und Deutschland auf Kurs zu seinen Energieeffizienzzielen bringen. Wirtschaftsverbände kritisieren die möglichen volkswirtschaftlichen Kosten und das Risiko von Standortverlagerungen. Die Regierung betont hingegen, die Maßnahmen seien unverzichtbar – für den Klimaschutz wie für die Energiesouveränität.






