Neues Gebäudetyp-E-Gesetz soll 2023 Wohnungsbau revolutionieren und Kosten drücken
Romuald SchweitzerNeues Gebäudetyp-E-Gesetz soll 2023 Wohnungsbau revolutionieren und Kosten drücken
Bundesbauministerin Verena Hubertz hat bestätigt, dass die Einführung des Gebäudetyp-E-Gesetzes noch vor Ende 2023 geplant ist. Das neue Gesetz soll die Baukosten senken und den Bau bezahlbaren Wohnraums beschleunigen. Derzeit finden Abstimmungen mit Branchenexperten und Verbänden statt, um die letzten Details festzulegen.
Die geplante Regelung zielt darauf ab, Bauvorschriften zu vereinfachen und überflüssige Standards abzubauen. Wie Hubertz betonte, hätten übermäßige Auflagen die Kosten in die Höhe getrieben und Wohnraum unerschwinglich gemacht. Sie unterstrich, dass das Gesetz sorgfältig ausgearbeitet werden müsse, um seine Ziele zu erreichen.
Die Ministerin verwies zudem auf die finanziellen Vorteile schnellerer Bauprozesse. Durch die Vermeidung von Verzögerungen könnten erhebliche Einsparungen erzielt werden. Mit Nachdruck erklärte sie: "Das schaffen wir noch in diesem Jahr", und signalisierte damit die Entschlossenheit der Regierung, den Zeitplan einzuhalten.
Ein konkretes Datum für die Verabschiedung des Gesetzes steht allerdings noch nicht fest. Die laufenden Gespräche mit Wirtschaftsverbänden deuten jedoch auf Fortschritte hin. Hubertz betonte, wie wichtig es sei, die Regelungen präzise zu gestalten – schlechte Formulierungen könnten die Wirksamkeit des Gesetzes gefährden.
Das Gebäudetyp-E-Gesetz soll die Wohnungsnot lindern, indem es Kosten reduziert und den Bau beschleunigt. Wird es bis Ende 2023 verabschiedet, könnte es den Weg zu praxisnäheren Baustandards ebnen. Die nächsten Schritte der Regierung hängen von den Ergebnissen der aktuellen Konsultationsrunde ab.






