Neues Tariftreuegesetz spaltet Wirtschaft und Politik vor Bundesratsentscheid
Vadim BlochNeues Tariftreuegesetz spaltet Wirtschaft und Politik vor Bundesratsentscheid
Ein neues Gesetz, das Unternehmen verpflichtet, bei öffentlichen Aufträgen Tariftreue einzuhalten, sorgt für Kontroversen. Das Tariftreuegesetz (TTG) gilt für Verträge ab einem Volumen von 50.000 Euro, nimmt jedoch Lieferverträge und Bestellungen der Bundeswehr aus. Kritiker warnen, die Regelungen könnten Firmen davon abhalten, sich um staatliche Aufträge zu bewerben.
Der Bundesrat wird das Gesetz am 27. März 2026 in seiner 1.063. Sitzung beraten. Da es die Beschaffungskompetenzen der Länder berührt, müssen alle 16 Bundesländer zustimmen. Politische Differenzen zwischen CDU/CSU und SPD könnten den Prozess verzögern – frühere Verhandlungen zeigten, wie wichtig Kompromisse sind.
Eine Umfrage des Forsa-Instituts ergab, dass 75 Prozent der Unternehmen die aktuellen Vergaberegeln als zu kompliziert empfinden. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), die deutsche Arbeitgeber vertritt, warnt, das neue Gesetz mache Bundesaufträge noch unattraktiver. BDA-Präsident Rainer Dulger bezeichnete die Maßnahme als staatliche Überregulierung, die Investoren abschrecken könnte.
Verstöße gegen das Gesetz könnten Unternehmen von künftigen Vergabeverfahren ausschließen. Bereits jetzt ziehen 43 Prozent von 1.000 befragten Firmen in Erwägung, ganz auf öffentliche Ausschreibungen zu verzichten. Dulger betonte, die bestehende Bürokratie sei für die meisten Betriebe bereits eine große Hürde.
Das Schicksal des Gesetzes liegt nun beim Bundesrat, wo die Bedenken der Länder zu Kosten und Wettbewerb das Ergebnis prägen könnten. Bei einer Verabschiedung müssten Unternehmen bei größeren Aufträgen strengere Arbeitsstandards erfüllen. Die Debatte zeigt das Spannungsfeld zwischen Bürokratieabbau und der Durchsetzung fairer Lohnpraktiken.






