Rentenreform: Höheres Renteneintrittsalter und Streichung der 45-Jahre-Regel geplant
Romuald SchweitzerRentenreform: Höheres Renteneintrittsalter und Streichung der 45-Jahre-Regel geplant
Die Rentenkommission der Bundesregierung hat weitreichende Reformen des Rentensystems vorgeschlagen. Der Plan sieht unter anderem eine Anhebung des Renteneintrittsalters sowie die Abschaffung der Möglichkeit vor, nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente zu gehen. Die Regierung beabsichtigt, diese Empfehlungen in den kommenden Jahren umzusetzen.
Aktuell gilt in Deutschland für alle Arbeitnehmer dasselbe Renteneintrittsalter: Wer nach 1964 geboren wurde, kann mit 67 Jahren in den Ruhestand gehen – unabhängig von Beruf oder Beitragsdauer.
Die Kommission schlägt nun vor, das Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung zu koppeln. Nach dem neuen Modell würden Arbeitnehmer im Jahr 2041 mit 67,5 Jahren und im Jahr 2051 mit 68 Jahren in Rente gehen. Zudem lehnt sie eine Verknüpfung des Renteneintrittsalters mit den Beitragsjahren ab. Begründet wird dies damit, dass insbesondere Beschäftigte in körperlich anstrengenden Berufen ohne individuelle Gesundheitsprüfung das reguläre Renteneintrittsalter oft nicht erreichen.
Bundeskanzler Friedrich Merz hat sich in die Debatte eingeschaltet. Er argumentierte, dass Menschen, die später ins Berufsleben einsteigen, „etwas zu wenig“ gearbeitet hätten im Vergleich zu denen, die bereits mit 16 beginnen und 45 Jahre lang Beiträge zahlen. Akademiker, die oft höher verdienen und eine längere Lebenserwartung haben, profitieren im aktuellen System länger von höheren Rentenbezügen.
Die geplanten Änderungen würden das Renteneintrittsalter für alle Arbeitnehmer erhöhen – besonders betroffen wären dabei Geringqualifizierte ohne Hochschulabschluss. Sollte die Regierung die Vorschläge der Kommission übernehmen, stiege das Alter, in dem der Rentenanspruch geltend gemacht werden kann, schrittweise an. Zudem entfiele die Möglichkeit, nach langjähriger Beitragszahlung abschlagsfrei in Rente zu gehen.
