Verbot von Muslim Interaktiv: Warum der Staat 2025 durchgriff
Im Jahr 2024 entbrannte eine politische Debatte um den Verein Muslim Interaktiv, nachdem mehrere Parteien dessen Verbot forderten. Im Mittelpunkt standen mutmaßliche extremistische Verbindungen sowie die Abgrenzung zwischen Islam und Islamismus. Schließlich wurde die Organisation im November 2025 von den Bundesbehörden verboten.
Bereits im Mai 2024 hatte die AfD einen Antrag auf Verbot von Muslim Interaktiv eingereicht und behauptet, der Verein gefährde die demokratische Ordnung Deutschlands. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Hamburger Verfassungsschutz die Gruppe bereits als „gesichert extremistisch“ eingestuft. Der Bundestag lehnte den AfD-Antrag am 13. Juni 2024 mit Unterstützung mehrerer Parteien ab.
Der BSW-Politiker Ali Al-Dailami kritisierte den Vorstoß der AfD und warf der Partei vor, den Islam pauschal mit Extremismus in Verbindung zu bringen. Auch der CDU-Abgeordnete Christoph de Vries sprach sich gegen ein Verbot aus und bezeichnete den AfD-Antrag als unnötig. Bereits im April 2024 hatte die CDU ein landesweites Verbot von Muslim Interaktiv vorgeschlagen, das jedoch von SPD und Grünen blockiert worden war. Ein weiterer CDU-Antrag auf Bundesebene, der sich gegen den politischen Islam richtete und Verbote entsprechender Vereine vorsah, scheiterte ebenfalls im Juni 2024.
Das Bundesinnenministerium verfügte schließlich Anfang November 2025 das Verbot von Muslim Interaktiv. Als Begründung wurden das Ziel der Organisation genannt, den Islam als einziges gesellschaftliches Modell durchzusetzen, sowie deren Ablehnung staatlicher Autorität. Ein Video, das im Rahmen der Debatte eine Rolle spielte, war zuvor online verbreitet worden, nachdem der AfD-Politiker Baumann es am 13. Juni 2024 auf Facebook gepostet hatte.
Das Verbot von Muslim Interaktiv erfolgte nach Jahren politischer und rechtlicher Prüfung. Die Aktivitäten des Vereins wurden als unvereinbar mit den verfassungsmäßigen Grundsätzen Deutschlands eingestuft. Die Entscheidung folgte auf mehrere abgelehnte Anträge und anhaltende Bedenken hinsichtlich der extremistischen Einstufung der Gruppe.
