Gericht stoppt überteuerte Wiesn-Tisch-Weiterverkäufe – doch das Problem bleibt
Oktoberfest-Reservierung: Gericht verbietet teure Weiterverkauf - Gericht stoppt überteuerte Wiesn-Tisch-Weiterverkäufe – doch das Problem bleibt
Ein Münchner Gericht hat einer Eventagentur untersagt, Reservierungen für Wiesn-Tische zu überteuerten Preisen weiterzuverkaufen. Das Urteil erfolgte, nachdem die Agentur versucht hatte, sechs Plätze im Ochsenbraterei-Zelt für 1.729 Euro anzubieten – weit über dem ursprünglichen Preis. Trotz dieser Entscheidung sind ähnliche überteuerte Angebote für das nächste Oktoberfest weiterhin online zu finden.
Die Nutzungsbedingungen der Ochsenbraterei verbieten ausdrücklich den gewinnorientierten Weiterverkauf von Reservierungen. Die Familie Haberl, die das Zelt betreibt, hat bereits in der Vergangenheit rechtliche Schritte gegen Wiederverkäufer eingeleitet. Der aktuelle Fall unterstreicht ihre Haltung gegen Preistreiberei während des Oktoberfests.
Der Streit drehte sich um eine Tischreservierung in der Ochsenbraterei, einem der beliebtesten Zelte des Oktoberfests. Die Agentur hatte sechs Plätze inklusive Essensgutscheine für 1.729 Euro beworben, was das Gericht als Verstoß gegen die Zeltregeln wertete. Diese verbieten den Weiterverkauf von Reservierungen zu überhöhten Preisen oder aus finanziellen Motiven.
Die Stadt München bietet bereits ein offizielles Portal an, über das nicht genutzte Reservierungen zum Originalpreis getauscht oder verkauft werden können. Dieses System soll Ausbeutung verhindern und die Tickets für alle zugänglich halten. Oktoberfest-Chef Christian Scharpf begrüßte die Gerichtsentscheidung und argumentierte, dass solche Weiterverkaufspraktiken dem Ruf des Festes schadeten.
Doch das Urteil hat andere Online-Plattformen nicht davon abgehalten, Oktoberfest-Tische für 2025 zu überteuerten Preisen anzubieten. Viele Drittanbieter werben weiterhin mit Paketen, die Plätze inklusive Mahlzeiten und Bier zu Preisen weit über dem Nennwert anbieten. Die Familie Haberl, bekannt für ihr Engagement gegen überhöhte Preise, hat in der Vergangenheit bereits ähnliche Wiederverkäufer erfolgreich verklagt.
Bereits jetzt werden Reservierungen für 2026 beworben, wobei ganze Tische für 8–10 Personen oft mit Gutscheinen verknüpft sind. Zwar bleibt das offizielle Verfahren reguliert, doch die anhaltenden überteuerten Angebote zeigen, dass die Durchsetzung der Regeln nach wie vor eine Herausforderung darstellt.
Das Gerichtsurteil bestätigt die Politik der Ochsenbraterei, Reservierungen nicht gewinnorientiert weiterzuverkaufen. Es unterstreicht zudem die anhaltenden Bemühungen der Veranstalter, faire Preise zu gewährleisten. Dennoch ist das Problem der unerlaubten Weiterverkäufe mit den weiterhin auftauchenden überteuerten Angeboten noch lange nicht gelöst. Das offizielle Portal der Stadt bleibt der einzige zugelassene Weg, um nicht genutzte Reservierungen zum Originalpreis zu tauschen oder zu verkaufen.
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